Neue Corona-Verordnung: Weitere Einschränkungen in der Alarmstufe II

24. November 2021 SW
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2G+-Regel für Zuschauer

Mit Gültigkeit vom 24. November 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Corona-Verordnung ist auf der Seite des Landes Baden-Württemberg zu finden

Für unseren Handballsport bedeutet dies: 

Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.):

Für diesen Personenkreis gilt weiterhin die 2G-Regel, d.h. es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. Solange keine gütlige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. D.h. es gibt keine Ausnahmeregeln! Sobald die neue Corona-Verordnung Sport vorliegt werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Möchten Teilnehmer vor/nach dem eigenen Spiel etwas verzehren oder vorherige/folgende Spiele ansehen, muß der Zuschauerbereich betreten werden. Dazu sind die gleichen Nachweise wie für Zuschauer zu erbringen, d.h. es gilt dann ebenfalls die 2G+-Regel. Teilnehmer, die den zusätzlichen Antigentest von offizieller Stelle nicht nachweisen können, sind angehalten, das Spielfeld/Umkleide auf direktem Wege zu betreten und auch sofort nach Spielende wieder auf direktem Wege zu verlassen. Für Teilnehmer, die nur 2G nachweisen können, gilt ein absolutes Betretungsverbot des Zuschauerberichs.

Zuschauer:

Für Zuschauer gilt ab sofort die 2G+-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorweisen. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung). Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend. 
Zudem gibt es eine Zuschauerbegrenzung von max. 50% der zugelassenen Personenzahl.

Prüfung der Nachweise:

Wir als Veranstalter sind mit der neuen Verordnung verpflichtet, den Nachweis auch technisch zu prüfen: Die Angaben müssen mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden. Bitte denken Sie daher bei einem geplanten Besuch unserer Spiele an ein amtliches Ausweisdokument. Genesenen- und Impfnachweise werden von uns elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft.

Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.

Alle Regelungen der neuen Verordnung auf einen Blick finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.

Quelle: www.hvw-online.org